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Indien ist nach der Verfassung von 1950 eine parlamentarische Demokratie. Rein nach der Anzahl der Bürger zählt Indien zu den größten Demokratien der Erde. Die gesetzgebende Gewalt ist das indische Parlament, das aus zwei Kammern besteht: dem Unterhaus und dem Oberhaus. Das Unterhaus wird auf jeweils fünf Jahre nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Jeder Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist wahlberechtigt. Das Oberhaus stellt die Vertretung des Bundesstaates auf nationaler Ebene dar. Die Mitglieder werden von den Parlamenten der jeweiligen Staaten gewählt. In Indien gibt es vielfältige Parteien, die zwar meist auf bestimmte Bundesländer beschränkt sind. Jedoch ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit, eine Koalition zu bilden. Staatsoberhaupt ist der Präsident, der von einem Gremium der Abgeordneten des Bundes und der Länder für eine Zeit von fünf Jahren gewählt. Jedoch hat die eigentliche Macht im Staat der Premierminister. In der Verfassung ist verankert, dass die Bundesstaaten unter „president´s rule“ gestellt werden können, sofern das Land als unregierbar gilt. In Bihar war das schon des öfteren der Fall. Der Premierminister erteilt dem Präsidenten einen entsprechenden Rat, der meist befolgt wird. Der Chief Minister ist der Regierungschef in den 28 Bundsstaaten und in zwei von sieben Unionsterritorien. Er wird vom Parlament des jeweiligen Gebietes gewählt.
In Indien herrscht die Gewaltenteilung, daher ist die Judikative sehr streng von der Legislative und Exekutive getrennt. Der Supreme Court in Neu-Delhi ist mit 26 Richtern der Oberste Gerichtshof des Landes. Die Richter werden vom Präsidenten ernannt und den Vorsitz hat der Chief Justice of India. In seine Zuständigkeit fallen auch Streitigkeiten zwischen den Staaten und zudem stellt er die höchste Berufungsinstanz des Landes dar. Auf der Distriktebene wird zwischen Zivil- und Strafgerichten unterschieden. In den Stadt- und Landdistrikten sind für das Strafrecht die Sessions Courts verantwortlich. Für besondere Bereiche wie Familien- und Handelsrecht gibt es zusätzliche Gerichte. Einfache Streitfälle in der untersten Ebene werden in den Panchayats der Dörfer geregelt. Bis heute findet in Indien noch häufig das Common Law Anwendung, als Folge der britischen Rechtspraxis der Kolonialzeit. Hierbei stützt man sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche Urteile von hohen Gerichten. Die Gerichtsprache ist Englisch, wobei in den unteren Ebenen in der jeweiligen regionalen Amtssprache verhandelt wird. In der Gesetzgebung des Familien- und Erbrechtes gibt es Besonderheiten, die jeweils eigene Regelungen für Hindus und Muslime beinhaltet.
Die Gliederung der Verwaltung Aufgegliedert ist Indien in 28 Bundesstaaten und sieben Unionsterritorien, die sich wiederum in 603 Distrikte unterteilen. Teilweise werden in den Bundesstaaten mehrere Distrikte zu Divisionen zusammengefasst. Den Distrikten sind Blöcke untergeordnet und denen ca. 200 bis 600 Dörfer. Die Unionsterritorien werden von der Zentralregierung in Neu-Delhi verwaltet und jeder Bundesstaats verfügt über ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung. In größeren Städten obliegt die Kommunalverwaltung der Municipal Corporations und in kleineren Städten den Municipalities. Im ländlichen Bereich wird der dreistufige Panchayati Raj angewandt, was gewählte Räte auf Dorf- und Block- sowie Distriktebene umfasst. Je nach Bundesstaat sind die Zuständigkeiten der Kommunalverwaltungen unterschiedlich geregelt.
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