Visum, Einreisebestimmungen & Co.
Zunächst ist ein Reisepass notwendig, der mindestens sechs Monate länger gültig sein muss, als das Visum. Ein Touristenvisum ist sechs Monate gültig.
Eine zweimonatige Lücke ist obligatorisch vor der nächsten Einreise.
Zudem muss im Reisepass eine freie Seite „Sichtvermerk“ sein. Kinder benötigen einen gültigen Kinderausweis, in jedem Fall mit Foto, auch bei Kindern unter zehn Jahren. Hier muss ebenfalls eine freie Seite „Sichtvermerk“ sein. Des Weiteren benötigt der Einreisende zwei farbige Passfotos die übereinstimmen und nicht älter als sechs Monate und nicht größer als 3 x 4cm sind. Vor der Einreise ist ein Visum zwingend erforderlich. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Erhältlich ist es beim auswärtigen Amt oder der indischen Botschaft
www.indianembassy.de/visaform.pdf
Für Geschäftsreisende gibt es einige Besonderheiten. So muss der Geschäftsreisende ein Schreiben des deutschen Unternehmens mitführen, welches die genauen Angaben über den Grund, die Reiseorte und die Dauer der Reise enthält. Zudem muss er eine Bestätigung mit sich führen, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden. Für längere Geschäftsaufenthalte von zwei oder fünf Jahren muss der Einreisende ein sog. Dauergeschäftsvisum persönlich im Konsulat beantragen.
Für Touristen reicht neben dem Visum eine Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise. Bei Studienaufenthalten ist zusätzlich eine Zulassungsbescheinigung einer autorisierten indischen Universität vorzulegen.
Um nach Sikkim, bestimmte Gebiete in Ladakh/Mustang sowie in die sog. "Restricted Areas", z. B. die indischen Bundesstaaten/Unionsterritorien von Manipur, Nagaland, Arunachal Pradesh sowie die Andamanen und Lakkadiven zu reisen, wird neben dem normalen indischen Visum noch eine besondere "Erlaubnis", ein sog. "restricted area permit", benötigt. Grundsätzlich müssen die Touren müssen über einen anerkannten indischen Reiseveranstalter durchgeführt werden. Beantragt werden kann das Permit bereits mit dem Visum bei einer indischen Auslandsvertretung.
Für Touristen beträgt die Aufenthaltsdauer maximal sechs Monate, für Geschäftsreisende höchstens fünf Jahre. Ein Studentenvisa wird grundsätzlich für die Dauer aus Studienaufenthaltes ausgestellt, höchstens jedoch für fünf Jahre. Die Gültigkeit des Visum beginnt bereits mit dem Ausstellungsdatum.
Während die Einfuhr der Landeswährung verboten ist, ist die Mitnahme von Fremdwährungen unbegrenzt erlaubt. Ab einem Betrag von US $ 10.000 in Reiseschecks oder als Bargeld ist dies jedoch deklarationspflichtig. Empfehlenswert ist die Mitnahme von US Dollar, EURO oder britischen Pfund in bar, Reiseschecks oder Kreditkarten. Zollfrei sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs, wozu Reisesouvenirs und Geschenke (jeweils im Wert von bis zu 600 Rupien), Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak) und Alkohol (je 1 Liter Wein oder andere alkoholische Getränke) gehören. Wertvolle Gegenstände müssen bei der Einreise deklariert werden. Der Drogenbesitz ist in Indien strengstens untersagt und führt zu harten Strafen, sogar bis hin zur Todesstrafe.
Verboten ist auch die Ausfuhr der Landeswährung. Zudem muss das Reisegepäck vollständig wieder ausgeführt werden. Grundsätzlich verboten ist die Ausfuhr von Elfenbein, Tier- und Schlangenhäuten sowie daraus gearbeiteten Produkten und antiken Kunstgegenständen, die älter als 100 Jahre sind. Ebenso dürfen exotische Vögel, wilde Orchideen und wildlebende Tiere oder Pflanzen nicht ausgeführt werden.
Wertvolle Reiseinformationen
Vorgeschriebene Impfungen bei der Einreise gibt es nicht, außer es handelt sich um eine Einreise über ein Infektionsgebiet mit Gelbfieber. Empfohlen wird ein Basisschutzprogramm, welches die Impfungen gegen Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus vorsieht. Bei längen Aufenthalten sollte man sich gegen Cholera und Japan-B-Enzephalitis impfen. Für New Delhi und Grenzgebiete zu Nepal werden Meningokoggen-Meningitis-Impfungen empfohlen. Zusätzlich kann eine Impfung gegen Tollwut nicht schaden. Wichtig ist in jedem Fall eine Malariaprophylaxe. Die hygienischen Bedingungen lassen in Indien oft zu wünschen übrig, sodass auf die Einhaltung der normalen Hygienemaßnahmen wie Händewaschen besonders zu achten ist. Des Weiteren wird vor dem Genuss von rohem Obst und Salaten gewarnt. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden, es kann jedoch 15 Minuten abgekocht und dann getrunken werden.
Das Inlandsflugnetz ist gut ausgebaut und verfügt über spezielle Ermäßigungstarife. Des Weiteren gibt es Eisenbahnen und Busverbindungen. Es wird empfohlen, „Executive Class“ zu reisen. Für Reisen mit dem Auto muss ein gültiger Führerschein mitgeführt werden sowie die Zulassung. Des Weiteren kann ein Carnet de Passage notwendig sein. Grundsätzlich besteht ein Haftpflichtversicherungszwang. Wichtig ist zu wissen: in Indien gibt es den Linksverkehr.
Immer wieder wichtig für Touristen und sonstige Indien-Reisende sind die Sicherheitshinweise. Sie werden vom auswärtigen Amt tagesaktuell publiziert. Vergleichsweise ist Indien ein sicheres Reiseland. Jedoch kommt es immer wieder zu Bombenanschlägen mit zahleichen Todesopfern. Touristen sollten daher Märkte, öffentliche Plätze und große Menschenansammlungen meiden. Das auswärtige Amt warnt besonders vor Reisen nach Jammu und Kaschmir, aufgrund der Gefahr terroristischer Gewalttaten. Des weiteren sollten wegen erheblicher Sicherheitsrisiken in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell warnt das auswärtige Amt davor, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegend zu trekken, per Anhalter zu reisen oder an einsamen Orten zu zelten. Die Provinzen Baramulla, Kupware und Uri im Unionsstaat Jammu und Kaschmir sind touristisches Sperrgebiet. Zudem besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in Orten wie Assam, Manipur, Tripura und Nagaland. Vom östlichen und südöstlichen Bihar bis zu den östlichen und südlichen Grenzgebieten von Andhra Prades ist die Gefahr von Gewalttaten durch maoistische Gruppierungen hoch, jedoch richteten sich die Aktionen bisher nicht gegen Ausländer. Besondere Vorsicht ist geboten bei größeren Menschenansammlungen, in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen sowie an religiösen Stätten. Wer "Trekking"-Touren unternimmt, sollte unbedingt sicherstellen, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden. Sonst ist in einem Notfall eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt. In den letzten zwei Jahren (Stand 2007) gab es in Großstädten Einzelfälle von Gewaltkriminalität gegen ausländische Frauen.
Teile Südindiens, so die Küste des Bundesstaates Tamil Nadu sowie die Andamanen und Nikobaren, daneben Teile der Küste Keralas und Andhra Pradeshs, waren von den Folgen des starken Seebebens am 26.12.2004 sehr betroffen. Jedoch hat die touristische Infrastruktur in den betroffenen Gebieten heute wieder Vor-Tsunaminiveau erreicht.
In Bezug auf eine medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente, wie MalaroneR, Doxycyclin und LariamR im Handel. Es sind jedoch nicht alle Medikamente zur Prophylaxe und Therapie der Malaria in Indien erhältlich. Daher sollte in Deutschland mit einem Tropen- oder Reisemediziner Notwendigkeit, Auswahl, individuelle Dosierung, Nebenwirkungen und eventuelle Unverträglichkeiten der Malariamittel mit anderen Medikamenten besprochen werden. Eine oft vernachlässigte Krankheit ist die Höhenkrankheit. Sie wird durch einen zu raschen Aufstieg, d.h. mehr als hundert Meter pro Tag, ausgelöst und ruft gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge und Nieren hervor. Die Erkrankung trifft gut Trainierte und Gesunde ebenso wie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Leider sind im Himalaja Todesfälle nicht selten. Rettung besteht hierbei in raschem Abstieg, der jedoch oft nicht möglich ist. Sinnvoll ist hierbei eine eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise. Zudem gibt es prophylaktische Medikamente, die aber Risiken bergen. Insgesamt ist die medizinische Versorgung nicht mit Europa zu vergleichen und ist technisch, apparativ und hygienisch gesehen sehr problematisch. Es fehlen zudem auch europäisch ausgebildete Englisch sprechende Ärzte. Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist wesentlich besser und verfügt teilweise über einen sehr hohen Standard. Empfohlen wird in jedem Fall ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung. In Indien ist das Medikamentenangebot gut, wobei am besten die Medikamente in den Krankenhausapotheken gelagert werden. Spezifische Medikamente sollten mitgenommen werden, da in Indien nicht alle Medikamente erhältlich sind. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner angebracht. Für den Notfall verfügt die Botschaft on New Delhi und die Generalkonsulate in Chennai, Kalkutta und Mumbai über Ärzte- und Krankenhausadressen.
Die ausländischen Botschaften liegen fast alle in der Diplomatischen Enklave Chanakyapuri im Süden News Delhis.
Embassy of the Federal Republic of Germany, 6/50 G. Shantipath, P.O. Box 613, Chanakyapuri, New Delhi 110021, T 604861. Geöffnet Mo-Fr 9.00-13.00.
Embassy of Austria, EP 13 Chandragupta Marg, Chanakyapuri, New Delhi 110021, T 601112 & 601238. Geöffnet Mo-Fr 9.00-12.00.
Embassy of Switzerland, Nyaya Marg, Chanakyapuri, New Delhi 110021, T 604225-27. Geöffnet Mo-Fr 9.00-12.00.
Konsulate der Bundesrepublik Deutschland sind zu finden:
Hoechst House, 10th Floor, Nariman Point, Bombay, T 232422, 232517
Hastings Park Road 1, Alipore, Calcutta 27, T 459141/43, 454886.
22 Commander-in-Chief Road, Madras, T 471747, 473542.
Alle Konsulate sind Mo-Fr vormittags geöffnet.
Wie in Deutschland betragt die Netzspannung 200 Volt Wechselstrom bei 50Hz Frequenz. Allerdings muss in Indien mit großen Spannungsschwankungen und häufigen Ausfällen gerechnet werden. Teilweise besteht in entlegenen ländlichen Gebieten noch keine Netzversorgung, wobei dann jedoch oft Generatoren zur Verfügung stehen.